Agroscope ignoriert bei Studie zu Trinkwasserinitiative entscheidende Aspekte – Initianten verlangten im März 2020 eine Korrektur – vergeblich
In den nächsten Tagen wird Agroscope eine Studie über die potenziellen Umweltauswirkungen der Trinkwasserinitiative (TWI) veröffentlichen. Wir Initianten haben bereits im März 2020 eine Korrektur verlangt, da Agroscope in dieser Studie wichtige Aspekte ausklammert und seine Berechnungen somit anhand falscher Rahmenbedingungen durchführt. Art. 104a BV, welcher u.a. negative Umweltauswirkungen der Produktion und Verwendung von Lebensmitteln beseitigen soll, sowie mehrere Bestimmungen des Initiativtextes bleiben schlicht unbeachtet. Die Annahmen, die bei einer Studie getroffen werden, beeinflussen aber die Endergebnisse und damit die Meinungsbildung der Bevölkerung entscheidend.
Wie Frau Dr. Eva Reinhard, die Leiterin von Agroscope, bestätigt, lässt die Studie ausser Acht, dass die Bevölkerung 2017 mit hoher Zustimmung (78% Ja- Stimmen) in der Verfassung verankert hat, dass der Bund grenzüberschreitende Handelsbeziehungen zu schaffen hat, die «zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen» (Artikel 104a Bst. d BV). Dies bedeutet, dass importierte Lebensmittel nachhaltig produziert sein sollen. Es ist die Aufgabe des Bundes, Urwaldrodungen für die Fleischproduktion und Importwaren, die mit hierzulande verbotenen Pestiziden hergestellt werden, ein Ende zu setzen.
Es geht nicht an, diesen Aspekt in der Studie zu den Umweltauswirkungen unberücksichtigt zu lassen und der TWI Umweltzerstörungen im Ausland anzulasten, welche der Bund seit 2017 verhindern müsste.
Ebenfalls keine Berücksichtigung fand Artikel 104a, Bst. e, wonach der Bund die Voraussetzungen für einen «ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln» zu schaffen hat. Die vom Bund gemäss Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung angestrebte Reduktion des Food Waste um 50% wird dazu führen, dass erheblich weniger Nahrungsmittel importiert werden müssen. Und dies, noch bevor die TWI umgesetzt werden muss. Heute werden 500 000 ha Ackerland und 320 000 ha Weideland verschwendet, um den Food Waste der Schweiz zu produzieren (2.8 Mio. t!). Jede Reduktion des Food Waste macht also Flächen verfügbar und erhöht automatisch den Selbstversorgungsgrad der Schweiz. Und: mit mehr Fläche kann weniger intensiv und damit nachhaltiger produziert werden.
Es geht daher nicht an, der TWI anzulasten, dass sie zu mehr Importen führe, ohne die mittelfristige, massive Reduktion von Food Waste und den damit verbundenen Nachfragerückgang zu berücksichtigen.
Weiter blieben wichtige Bestimmungen des Initiativtextes wie die Übergangfrist von acht Jahren und die Ausrichtung der Finanzmittel für Bildung, Forschung und Investitionshilfen auf eine ökologische Produktion, die schon in der Vorgängerstudie von Agroscope zu den agrarökonomischen und agrarstrukturellen Auswirkungen der TWI vernachlässigt wurden, erneut unberücksichtigt.
Die Modellierung der Studie beruht also auf unrichtigen bzw. unvollständigen Annahmen. Infolgedessen liefert das Agroscope-Rechenmodell für die Auswirkungen der TWI auf die Umwelt irreführende Ergebnisse. Würden die Nachhaltigkeit, die Reduktion von Food Waste, die Übergangsfrist von acht Jahren sowie die Ausrichtung von Agrarforschung, Bildung und Investitionshilfen auf eine ökologische Produktion einbezogen, wäre das Ergebnis wohl ein völlig anderes. Eine solche Studie ohne Berücksichtigung zahlreicher wichtiger Aspekte durchzuführen, widerspricht nicht zuletzt dem Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Institution, politisch neutral und sachgemäss zu informieren. Die vorbereitenden Informationen der Behörden sind für die freie Willensbildung der Bevölkerung entscheidend, sie müssen deshalb objektiv bleiben, d.h. vollständig und sachlich.
Aufgrund unserer Intervention vom 30. März 2020 wurde ein Gespräch zwischen uns und Agroscope über eine mögliche Neuevaluierung für den 8. Juli 2020 vereinbart. Leider beabsichtigt Agroscope, die Studie zu veröffentlichen, ohne mit uns zuvor über die fehlenden Aspekte und eine Neuevaluierung diskutiert zu haben.
Agroscope ignoriert den Willen der Bevölkerung und ihr Bestreben nach mehr Nachhaltigkeit, sauberem Trinkwasser und gesunder Nahrung im In- und Ausland und missachtet ihren Auftrag, politisch neutral und sachgemäß zu informieren. Und dies noch mit Steuergeldern finanziert.
Die von Agroscope in der aktuellen Studie nicht berücksichtigten Aspekte, die Gegenstand einer Neuevaluierung sein müssten, finden Sie nachstehend in sieben Punkten zusammengefasst. Unten finden Sie zudem den gesamten Mailverkehr mit Agroscope zu dieser Studie.
Für Rückfragen und mehr Informationen
Franziska Herren, Mitinitiantin, Tel. +41 79 829 09 19, info@sauberes-wasser-fuer-alle.ch
Mailverkehr
Verfassungsauftrag-Ernährungssicherheit Agroscope
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Übersicht: Bei der Neuevaluierung der Umweltauswirkungen der Trinkwasserinitiative durch Agroscope zu berücksichtigende Aspekte
1. Die Bestimmung, dass die Initiative gemäss Artikel 197 Ziffer 12 E-BV eine Übergangsfrist von acht Jahren gewährt, soll explizit berücksichtigt werden, insbesondere bei den nachfolgenden Punkten 3-7.
2. Neben der restriktiven Auslegung des Initiativtextes gemäss Bundesrat soll auch der dem Gesetzgeber zur Verfügung stehende Spielraum und der Wille der Initianten bei der Umsetzung des Initiativtextes berücksichtigt werden. Bezüglich des Spielraums für den Gesetzgeber verweisen wir auf das im Auftrag des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute und des Schweizerischen Fischerei-Verbands erstellte Rechtsgutachten von Rechtsanwältin lic. iur. Cordelia Bähr, LL.M. Public Law (LSE) und Rechtsanwältin Dr. iur. Mirina Grosz, Postdoc./Lehrbeauftragte an der Juristischen Fakultät der Universität Basel.
3. Ebenfalls soll die Bestimmung der Trinkwasserinitiative gemäss Artikel 104 Abs. 3 Bst. e E-BV, berücksichtigt werden, wonach der Bund die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung fördern und Investitionshilfen leisten kann, sofern damit die Landwirtschaft im Hinblick auf Artikel 104 Abs. 3 Bst. a und g sowie Absatz 1 unterstützt wird. Dieser Passus wird den technischen und praktischen Fortschritt bei den TWI-gemässen Anbauverfahren stark beschleunigen und dürfte damit die Ertragsdifferenz zu den nicht mehr mit Direktzahlungen unterstützten pestizidbasierten Produktionsverfahren markant reduzieren. Bisher werden über 90% der Forschungsmittel im Agrarbereich für konventionelle Verfahren eingesetzt.
4. Artikel 104a, Bst. d, welcher grenzüberschreitende Handelsbeziehungen vorschreibt, «die zur nachhaltigen Entwicklung der Land- und Ernährungswirtschaft beitragen», ist zu berücksichtigen. Diese Bestimmung beschränkt u.a. den Import von Lebensmitteln, die im Ausland mit schwerwiegenden Umweltschäden produziert werden.
5. Artikel 104a, Bst. e, «ressourcenschonender Umgang mit Lebensmitteln», ist zu berücksichtigen. Die Reduktion von Food Waste wird dazu führen, dass erheblich weniger Nahrungsmittel importiert werden müssen und im Inland Landwirtschaftsflächen frei werden, was eine Reduktion der Anbauintensität und eine Vermeidung des Einsatzes synthetischer Pestizide ermöglicht.
6. Im Jahr 2015 hat die Schweiz gemeinsam mit mehr als 190 Staaten die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung der UNO verabschiedet. Damit ist auch die Schweiz aufgefordert, bis 2030 die Nahrungsmittelverluste pro Kopf auf Detailhandels- und Verbraucherebene zu halbieren und die entstehenden Nahrungsmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette zu verringern (Ziel 12.3). Die Reduktion des Food Waste sollte also genau zu dem Zeitpunkt realisiert sein, an dem die Übergangsfrist der TWI abläuft. Auch dieser Aspekt soll in den Berechnungen berücksichtigt werden.
7. In der Vorläuferstudie von Agroscope («Folgenabschätzung Trinkwasserinitiative: Ökonomische und agrarstrukturelle Wirkungen») wurden beim Szenario «TWI» Bio-Erträge angesetzt. Der Minderertrag im Biolandbau geht zum Teil auf den Verzicht auf N-Mineraldünger zurück. Da die TWI keine Vorgaben zum Einsatz von N-Mineraldünger macht, sollte die Modellierung mit entsprechend korrigierten Ertragsannahmen gerechnet werden.